Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Um sich für das Auswahlverfahren für Bedienstete im Bereich Datenverwaltung (AST 3) bewerben zu können, müssen Sie:
- EU-Staatsbürgerin/Staatsbürger und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein;
- Über gründliche Kenntnisse (Niveau C1) in einer EU-Amtssprache sowie über ausreichende Kenntnisse (Niveau B2) in einer weiteren EU-Amtssprache verfügen.
- Zudem benötigen Sie:
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige postsekundäre Ausbildung im gewählten Fachgebiet, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
oder - einen Bachelor-Abschluss (in einem beliebigen Fachgebiet), gefolgt von einem einschlägigen Abschluss (z. B. Postgraduiertenabschluss, Graduate Diploma, Master-Abschluss, Doktortitel). In diesem Fall benötigen Sie keine Berufserfahrung
- oder
- einen sekundären Bildungsabschluss, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, der zum Besuch einer postsekundären Bildungsstätte berechtigt, sowie eine daran anschließende mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung
- eine abgeschlossene, mindestens zweijährige postsekundäre Ausbildung im gewählten Fachgebiet, bescheinigt durch ein Abschlusszeugnis, sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung
Die genauen Anforderungen sind je nach Fachgebiet unterschiedlich. Alle Einzelheiten sind der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens zu entnehmen.