Erfüllen Sie alle Voraussetzungen?
Um sich für das Auswahlverfahren für Rechts- und Sprachsachverständige (AD 7) bewerben zu können, müssen Sie
- EU-Staatsbürger*in und im Besitz Ihrer staatsbürgerlichen Rechte sein,
über Kenntnisse in mindestens drei Amtssprachen der EU verfügen (siehe nachstehende Tabelle).
Zum besseren Verständnis werden die verlangten Sprachen als „Sprache 1“, „Sprache 2“ und „Sprache 3“ bezeichnet.
| Auswahlverfahren | Sprache 1 (Sprache des Auswahlverfahrens) Niveau C2 (muttersprachliches Niveau) | Sprache 2 Niveau C1 | Sprache 3 Niveau C1 |
| EPSO/AD/431/26 – BG | Bulgarisch | Französisch | Eine der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Polnisch oder Spanisch
|
| EPSO/AD/431/26 – EL | Griechisch | ||
| EPSO/AD/431/26 – GA | Irisch | ||
| EPSO/AD/431/26 – MT | Maltesisch | ||
| EPSO/AD/431/26 – NL | Niederländisch | ||
| EPSO/AD/431/26 – RO | Rumänisch | ||
| EPSO/AD/431/26 – DE | Deutsch | Eine der folgenden Sprachen: Bulgarisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch oder Spanisch | |
| EPSO/AD/431/26 – ES | Spanisch | Eine der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Lettisch, Polnisch, Portugiesisch oder Ungarisch |
- ein Hochschulstudium der Rechtswissenschaften abgeschlossen haben. Für jedes Auswahlverfahren gelten besondere Bedingungen. Weitere Informationen zu den verlangten Bildungsabschlüssen können Sie der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens entnehmen, auf die Sie unten auf der Bewerbungsseite über die Schaltfläche „Los geht’s“ zugreifen können.
- Grundsätzlich wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt. Falls Ihr Bildungsabschluss einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von lediglich drei Jahren entspricht, sollten Sie jedoch anschließend eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung erworben haben.