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FAQs

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Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Bewerbung. 

EU-Beamt*innen werden jedoch mit Vollendung des 66. Lebensjahres automatisch in den Ruhestand versetzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beamt*innenstatut.

Beamt*innen (AD) haben in der Regel die Aufgabe, die Entscheidungsträger bei der Umsetzung des Auftrags ihrer Institution oder Einrichtung zu unterstützen. Sie sind in der Regel in Bereichen wie Politikgestaltung, operative Umsetzung, Koordinierung und Verwaltung von Ressourcen und Programmen tätig.

Ihre Aufgaben können je nach EU-Institution und konkreter Stelle variieren und werden stets in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder der Stellenausschreibung ausführlich beschrieben.

Die Funktionsgruppe „Administration“ (AD) umfasst die Besoldungsgruppen AD 5 bis AD 16, die mit unterschiedlicher Verantwortung und Erfahrung einhergehen:

  • AD 5: Eingangsbesoldungsgruppe für Hochschulabsolvent*innen, in der Regel ohne Berufserfahrung 
  • AD 6–AD 7: Stellen, die mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung erfordern 
  • AD 9–AD 12: Stellen der mittleren Führungsebene, die eine nachgewiesene Führungserfahrung erfordern 
  • AD 13–AD 16: Stellen der höheren Führungsebene mit hoher strategischer Verantwortung und Führungsverantwortung

Jedes Auswahlverfahren für EU-Beamte hat einen eigenen Prüfungsausschuss. Jedem Prüfungsausschuss gehören Beamte der EU-Organe und -Einrichtungen an, die vom EPSO betreut werden. Die Mitgliedschaft erfolgt freiwillig im Anschluss an einen speziellen Aufruf zur Interessenbekundung. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden förmlich von ihrer Dienststelle ernannt. Um als Mitglieder des Prüfungsausschusses bestätigt zu werden, dürfen sie sich in keinem Interessenkonflikt in Bezug auf ihr Auswahlverfahren befinden.

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind EU-Beamte, die von ihrer Dienststelle für ein bestimmtes Auswahlverfahren ernannt werden, z. B. aufgrund ihrer fachlichen oder sprachlichen Kompetenz.

Die ernannten Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit methodisch in puncto Auswahl und Bewertung geschult und auch in den verschiedenen Phasen des jeweiligen Auswahlverfahrens weiterhin vom EPSO-Psychologenteam gezielt geschult und betreut.

Die Prüfungsausschüsse entscheiden über den Schwierigkeitsgrad der Tests und genehmigen deren Inhalte, stellen fest, ob die Bewerberinnen und Bewerber die jeweiligen Zulassungskriterien erfüllen, vergleichen die Leistungen und wählen die besten Bewerberinnen und Bewerber unter Berücksichtigung der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Anforderungen aus. Die Arbeiten der Prüfungsausschüsse sind geheim. Bei ihrer Arbeit werden sie von EPSO flankiert.

Die Reserveliste ist eine Datenbank mit Informationen über das Profil, die Kompetenzen und die Verfügbarkeit aller erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber eines bestimmten Auswahlverfahrens. 

Ein Platz auf einer Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung, doch werden durchschnittlich 50 % der Bewerberinnen und Bewerber innerhalb von 7 Monaten eingestellt. 

Weitere Informationen: Wie lange ist meine Reserveliste gültig?

Die EU-Organe wählen mittels allgemeiner Auswahlverfahren Bewerber/innen für unbefristete Verträge aus. Jedes dieser Auswahlverfahren wird durch Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf der EPSO-Website bekannt gegeben. Die Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens umfasst eine ausführliche Beschreibung des Anforderungsprofils sowie die Mindestanforderungen an die Ausbildung (und manchmal Arbeitserfahrung). Ferner enthält sie Hinweise auf die Tests und Prüfungen (zur Beurteilung Ihrer beruflichen Fähigkeiten und einer Reihe von Kernkompetenzen), die während des Auswahlverfahrens stattfinden. Sie enthält auch Informationen und Anweisungen zur Teilnahme an dem allgemeinen Auswahlverfahren. Bekanntmachungen eines Auswahlverfahrens werden in der Regel am ersten Tag des jeweiligen Bewerbungszeitraums veröffentlicht.

Angesichts der sehr großen Bewerberzahl ist dies nach Ansicht des EPSO der fairste und transparenteste Weg, Bewerber/innen auszuwählen. Deshalb können Initiativbewerbungen nicht berücksichtigt werden.

Die EU-Institutionen wählen Bewerber/-innen für eine Festanstellung in allgemeinen Auswahlverfahren aus. Dabei handelt es sich um Tests und Prüfungen, mit denen Ihre beruflichen Qualifikationen und eine Reihe von Kernkompetenzen beurteilt werden. Angesichts der sehr großen Bewerberzahl ist dies der fairste und transparenteste Weg, Bewerber auszuwählen. Dies bedeutet, dass Spontanbewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Sekretariatskräfte (AST/SC), auch als Sekretariatskräfte/Büroangestellte bezeichnet, sind in der Regel mit Bürotätigkeiten und Verwaltungsaufgaben innerhalb der EU-Organe betraut. Ihre Aufgaben umfassen beispielsweise die Vorbereitung von Unterlagen, die Unterstützung der Koordinierung und Organisation der Tätigkeiten der Dienststellen, die Bearbeitung von Dokumenten und die allgemeine administrative Unterstützung von Teams, Führungskräften und Dienststellen.

Die Besoldungsgruppen für Sekretariatskräfte reichen von AST/SC 1 bis AST/SC 6 und gehen mit unterschiedlicher Verantwortung und Erfahrung einher:

  • Neu eingestellte Bedienstete beginnen ihre Laufbahn üblicherweise in den Besoldungsgruppen AST/SC 1 oder AST/SC 2.
  • AST/SC 1: Für die Einstiegs-Besoldungsgruppe sind ein Sekundarschulabschluss und entweder einschlägige Berufserfahrung oder eine einschlägige berufliche Qualifikation erforderlich. 
  • AST/SC 2: Bewerber*innen mit mehr Erfahrung steigen manchmal direkt in dieser Besoldungsgruppe ein. 
  • Höhere AST/SC-Besoldungsgruppen sind mit einem höheren Maß an Verantwortung und Erfahrung verbunden.

Assistent*innen (AST) sind in der Regel mit administrativen, technischen oder unterstützenden Tätigkeiten innerhalb der EU-Organe betraut. Ihre Arbeit kann Bereiche wie Finanzverwaltung und Haushaltsführung, Personalwesen, Kommunikation, politische Unterstützung, IT, Dokumentenverwaltung, Forschung oder wissenschaftliche Arbeiten und Laborarbeiten umfassen. Sie spielen eine wichtige Rolle für die interne Arbeitsweise der Organe.

Die Besoldungsgruppen für Assistent*innen reichen von AST 1 bis AST 11 und gehen mit unterschiedlicher Verantwortung und Erfahrung einher:

  • AST 1: Für die Einstiegs-Besoldungsgruppe sind zumindest ein Sekundarschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung oder eine einschlägige berufliche Qualifikation erforderlich. 
  • AST 3: In der Regel sind ein Sekundarschulabschluss, eine einschlägige berufliche Qualifikation und/oder mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung Voraussetzung für diese Besoldungsgruppe. 
  • Höhere AST-Besoldungsgruppen sind mit zunehmender Verantwortung und Erfahrung verbunden.

Das EPSO organisiert Auswahlverfahren für die folgenden Organe und Einrichtungen der EU:

  • Europäisches Parlament 
  • Rat der Europäischen Union 
  • Europäische Kommission 
  • Gerichtshof der Europäischen Union 
  • Europäischer Rechnungshof 
  • Europäischer Auswärtiger Dienst 
  • Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss 
  • Europäischer Ausschuss der Regionen 
  • Europäische Ombudsstelle 
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter 

Auf Anfrage organisiert EPSO auch Auswahlverfahren für andere Agenturen und Einrichtungen der EU wie das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, den Einheitlichen Abwicklungsausschuss und die Exekutivagentur für die Forschung sowie für EU-Delegationen weltweit und EU-Vertretungen in den EU-Mitgliedstaaten.

Wenn Sie ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, können Sie an verschiedenen Orten, hauptsächlich jedoch in Brüssel oder Luxemburg eingestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens oder der Aufforderung zur Interessenbekundung.

Allgemeine Auswahlverfahren für unbefristete Stellen:

Sobald eine Reserveliste erstellt ist, sind die EU-Organe selbst für die Einstellung je nach Personalbedarf verantwortlich.

Wenn freie Stellen zu besetzen sind, werden die Organe

  • die Reserveliste konsultieren, um Bewerber*innen zu finden, deren Profil den Anforderungen der Stelle am besten entspricht, 
  • die in die engere Wahl gezogenen Bewerber*innen zu einem Gespräch einladen (ggf. werden Bewerber*innen von mehr als einem Organ kontaktiert), 
  • erfolgreichen Bewerber*innen ein Stellenangebot machen. 

In einigen Fällen können freie Stellen auch direkt im Bewerberkonto veröffentlicht werden. Bewerber*innen auf einer relevanten Reserveliste können sich dann über ihr Konto bewerben.

Die Aufnahme in eine Reserveliste ist keine Garantie für eine Einstellung.
 

Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:

Bewerber*innen, die die EPSO-Tests bestanden haben, können zu einem Vorstellungsgespräch mit dem einstellenden Organ eingeladen werden.

Erfolgreichen Bewerber*innen kann dann eine Vertragsbedienstetenstelle angeboten werden.

Wichtig:

  • Das Auswahlverfahren kann je nach Bedarf der einzelnen Organe leicht variieren. 
  • Jedes Organ ist selbst für die Durchführung von Vorstellungsgesprächen und die endgültigen Einstellungsentscheidungen zuständig.