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FAQs

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Die von EPSO genutzten Anwendungen werden von den gängigen Internetbrowsern unterstützt. Sollte es dennoch zu Problemen kommen, versuchen Sie es zunächst mit einem anderen Browser, bevor Sie uns kontaktieren.

Sie sollten den Bewerbungsbogen nicht mit einem mobilen Endgerät ausfüllen. 

 

Single Candidate Portal (allgemeine Auswahlverfahren):

Wenn Sie eine Fehlermeldung erhalten, dass Sie sich nicht für dieses Auswahlverfahren bewerben dürfen, haben Sie höchstwahrscheinlich bereits einen Entwurf einer Bewerbung erstellt. Wenn Sie auf der Bewerbungsseite nach unten scrollen, sehen Sie den Entwurf der Bewerbung. Bitte stellen Sie Ihre Bewerbung fertig und reichen Sie sie fristgerecht ein. 

 

EPSO-Konto (Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete):

Verwenden Sie zum Navigieren innerhalb Ihres Bewerbungsformulars sowie zwischen verschiedenen Bewerbungsformularen in Ihrem EPSO-Konto (z. B. zum Zugriff auf Daten aus früheren Bewerbungen) die Schaltflächen der Bildschirmanzeige (Zurück zum Konto usw.), nicht die Browserfunktionen „Vor“ oder „Zurück“.

Zum Kopieren und Einfügen von Textpassagen nutzen Sie bitte ausschließlich ein reines Textformat (.txt) sowie ein einfaches Textverarbeitungsprogramm (z. B. NotePad in Windows, TextEdit auf Mac OS X). So vermeiden Sie, dass unnötige Leerstellen oder inkompatible Sonderzeichen eingefügt werden.

Sollten Sie ihre Bewerbung nicht abschicken können, überprüfen Sie sie noch einmal in der Übersicht. Fehlende oder falsche Einträge sind rot gekennzeichnet. 

Bestehen die Probleme fort, kontaktieren Sie umgehend und rechtzeitig den EPSO-Support: Fragen, die weniger als 5 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen, werden unter Umständen nicht mehr beantwortet! Bitte beachten Sie auch, dass nach Ablauf der Frist eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.

Nachdem Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben, werden Sie aufgefordert, ein Online-Formular auszufüllen. Wenn Sie bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung schwanger sind, können Sie in diesem Online-Formular Fragen oder einen Antrag auf Anpassung stellen. Der Link zum Online-Formular befindet sich in Ihrer Bewerbung. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin bei.

Wenn Sie während des Zeitraums, über den sich das Auswahlverfahren erstreckt, schwanger werden oder entbinden, kontaktieren Sie unser spezielles EPSO-Team bitte so schnell wie möglich per E-Mail an epso-accessibility@ec.europa.eu. Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen oder tatsächlichen Geburtstermin bei.

Wir werden Sie nach Prüfung Ihres Antrags über die Möglichkeiten informieren.

EPSO legt großen Wert auf Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion und bemüht sich, allen Bewerber*innen Chancengleichheit, Gleichbehandlung und gleichen Zugang zu gewährleisten.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie aufgrund des Geschlechts, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine ungerechte oder diskriminierende Behandlung erfahren haben, so kontaktieren Sie uns bitte umgehend und teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Eindrücke mit.

Wir nehmen Rückmeldungen von Bewerber*innen sehr aufmerksam zur Kenntnis, denn auf sie zielen unsere Strategien zu Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion ab. Weitere Informationen darüber, wie wir diese Strategien in die Praxis umsetzen, finden Sie auf unserer Webseite zum Thema Chancengleichheit.

Barrierefreiheit ist uns wichtig. Wir arbeiten ständig daran, unsere Internetseiten und unsere Auswahlverfahren zugänglicher zu machen.  

Sollte der Zugriff auf Ihr Bewerberkonto oder auf unsere Website Ihnen dennoch Schwierigkeiten bereiten, nehmen Sie bitte Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Anmerkungen und Empfehlungen mit. 

Erforderlichenfalls nimmt EPSO Anpassungen der Formate an unterstützende Technologien vor. 

Ihr Feedback ist für uns von entscheidender Bedeutung und trägt dazu bei, die Barrierefreiheit unserer Dienste für alle zu verbessern. 

Mehr Informationen zu den Bemühungen des EPSO zur Verbesserung der Barrierefreiheit finden Sie auf unserer Website zur Chancengleichheit. 

Die von EPSO durchgeführten Prüfungen werden von einem hauseigenen Team von Arbeitspsychologinnen und ‑psychologen in Zusammenarbeit mit den aus allen EU-Institutionen ausgewählten Prüfungsausschussmitgliedern sorgfältig entwickelt und überwacht.

EPSO verfolgt fortlaufend die neuesten Entwicklungen und Innovationen bei der Konzeption von Prüfungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung und hat in den letzten Jahren Online-Tests im Rahmen seiner Auswahlverfahren eingeführt.

Mit den Online-Tests zum logischen Denken sollen die Bewerber*innen auf für zukünftige EU-Bedienstete essenzielle logische Denkfähigkeiten geprüft werden. Es geht nicht darum, die Zahl der Teilnehmenden zu senken.

Diese auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Studien entwickelten Tests besitzen (im Vergleich zu rein wissensbasierten Prüfungen) eine hohe prognostische Aussagekraft zur Einschätzung der künftigen Arbeitsleistung der Bewerber*innen.

Auch wenn die Teilnehmenden eines bestimmten Auswahlverfahrens nicht dieselben Fragen beantworten müssen, ist der Schwierigkeitsgrad der Einzelprüfungen, die die Bewerber*innen bewältigen müssen, identisch, sodass Gleichbehandlung gewährleistet ist.

Die Gültigkeit und die Zuverlässigkeit von computergestützten Multiple-Choice-Tests wurden durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bestätigt, der ebenso bestätigt hat, dass diese Tests dem Grundsatz der fairen und gleichen Behandlung entsprechen.

Die computergestützten Tests ermöglichen es EPSO, eine große Zahl von Bewerber*innen in sehr kurzer Zeit auf effiziente und benutzerfreundliche Weise zu prüfen.

Im Kompetenzrahmen sind die Kompetenzen festgelegt, die für eine gute Leistung in einem Job bei den Organen und Einrichtungen der EU, für die EPSO tätig ist, als wesentlich angesehen werden.

Einige dieser Kompetenzen werden in der Auswahlphase von EPSO geprüft, andere in der Einstellungsphase von den Organen und Einrichtungen der EU selbst.

Bei stärker spezialisierten Profilen suchen die Organe und Einrichtungen der EU nach Bewerber*innen, die hohe Qualifikationen in ihrem Fachgebiet mitbringen.

Informationen zu den fachbezogenen Kompetenzen sowie zu den Tests, mit denen die allgemeinen und fachbezogenen Kompetenzen bewertet werden, sind der Bekanntmachung des jeweiligen Auswahlverfahrens zu entnehmen.

Informieren Sie sich über die allgemeinen Kompetenzen und die jeweiligen Kriterien (auf Englisch: „anchors“) (diese Kriterien werden bei der Bewertung einer bestimmten Kompetenz berücksichtigt).

Ja, wenn Sie sich für ein EPSO-Auswahlverfahren bewerben, können Sie selbst entscheiden, ob Ihre Kontaktdaten an die nationalen Behörden Ihres EU-Mitgliedstaats weitergegeben werden sollen.

Mit Ihrer Zustimmung kann EPSO Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und die Nummer des betreffenden Auswahlverfahrens an die nationalen Behörden weiterleiten, damit diese Ihnen Unterstützung im Zusammenhang mit dem Auswahl- und Einstellungsverfahren (z. B. Schulungen, Informationsveranstaltungen oder Leitfäden) anbieten können.

Diese Entscheidung ist fakultativ und gilt nur für das betreffende Auswahlverfahren; sie muss also für jede neue Bewerbung erneut getroffen werden.

Sie können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie sich an die zuständigen nationalen Behörden wenden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften.

Wenn Sie nach dem Einreichen Ihres Antrags auf Überprüfung eine Empfangsbestätigung erhalten haben, sollten Sie nur dann eine Erinnerung schicken, wenn seitdem beträchtliche Zeit vergangen ist.

Die Beantwortung eines Antrags auf Überprüfung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Der Prüfungsausschuss muss zwecks einer Entscheidung zusammenkommen – erst danach kann eine Antwort gegeben werden.

Wenn der Prüfungsausschuss Sie nach einer Überprüfung wieder zum Verfahren zulässt, steigen Sie ungeachtet des Verlaufs des Auswahlverfahrens in der Phase, in der Sie zuvor ausgeschlossen wurden, wieder ein.