Direkt zum Inhalt

FAQs

Below you can find the answer to your question.
If you are searching in your language and you are not getting any results, please try in English. The content may not yet be translated.

Um sich für ein EPSO-Auswahlverfahren bewerben zu können, müssen Sie die Staatsangehörigkeit mindestens eines EU-Mitgliedstaats besitzen.

  • Wenn Sie neben der Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs auch die eines EU-Mitgliedstaats besitzen, dann können Sie sich bewerben. 
  • Wenn Sie nur die Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs besitzen, dann können Sie sich infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nicht mehr für EPSO-Auswahlverfahren bewerben. 

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats erwerben, können Sie Ihre Staatsangehörigkeit in Ihrem EPSO-Konto aktualisieren und sich erneut für künftige Auswahlverfahren bewerben.

Siehe auch Unionsbürgerschaft – Rechte und Möglichkeiten.

Je nach Funktion und Profil sind die Anforderungen an Bildungsabschlüsse und die Berufserfahrung unterschiedlich. Genaue Informationen finden sich in der jeweiligen Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (für ständiges Personal) oder in der Aufforderung zur Interessenbekundung (für Vertragsbedienstete). Sehen Sie sich auch unsere Beispiele für akzeptierte Bildungsabschlüsse an.

Wichtig:

  • Sofern in der Bekanntmachung nichts anderes angegeben ist, müssen alle Zulassungsbedingungen vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfüllt sein.
  • Nur Erfahrung, die nach Erwerb des erforderlichen Abschlusses erworben wurde, wird berücksichtigt. 
  • Ob Sie zugelassen werden, entscheidet der Prüfungsausschuss nach Prüfung Ihrer Belege. Die Entscheidung wird Ihnen über Ihr Bewerberkonto mitgeteilt.

Bildungsabschlüsse

Je nach Personalkategorie gelten unterschiedliche Mindestanforderungen an den Bildungsabschluss.

Für Beamt*innen:

  • Funktionsgruppe „Assistenz“ (AST): postsekundärer Bildungsabschluss oder Sekundarschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung.
  • Funktionsgruppe „Administration“ (AD):  abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren.

Vertragsbedienstete:

  • Funktionsgruppe I: Pflichtschulbildung.
  • Funktionsgruppen II und III: postsekundärer Bildungsabschluss oder Sekundarschulabschluss und einschlägige Berufserfahrung.
  • Funktionsgruppe IV: abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren.

Berufserfahrung

Einige Stellen erfordern einschlägige Berufserfahrung.
Ihre Berufserfahrung wird nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine tatsächliche, bezahlte Arbeit handelt, die entweder als Arbeitnehmer oder als Dienstleistungserbringer geleistet wurde. Außerdem muss sie für die in jeder Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (für ständiges Personal) oder in jeder Aufforderung zur Interessenbekundung (für Vertragsbedienstete) beschriebenen Aufgaben relevant sein.

Akzeptierte Berufserfahrung

  • Bezahlte Arbeit: Jede Art von Beschäftigung (angestellt, selbstständig, freiberuflich, verbeamtet usw.).
  • Freiwilligentätigkeit: Nur wenn diese in irgendeiner Weise entschädigt wird und mit einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar ist.
  • Praktika: Nur wenn diese vergütet sind.
  • Militärdienst: Wird bis zur gesetzlichen Dauer Ihres Landes angerechnet.
  • Mutterschafts-/Eltern-/Adoptionsurlaub: Nur wenn der Urlaub im Rahmen eines laufenden Arbeitsvertrags genommen wurde.
  • Promotion: Zählt als Berufserfahrung von bis zu drei Jahren, wenn die Promotion erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Teilzeitarbeit: Wird anteilig angerechnet (z. B. 50 % für 6 Monate = 3 Monate).

Jedes Auswahlverfahren verfügt über einen eigenen Prüfungsausschuss, der dafür verantwortlich ist, die besten Bewerber*innen auf Grundlage der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Qualifikationen und Kompetenzen auszuwählen. Die Prüfungsausschüsse setzen sich aus Beamt*innen der EU-Organe zusammen, und EPSO gewährleistet ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf Geschlecht, Sprachkenntnisse, Bedienstete gegenüber Verwaltung und Größe des Organs. Der Ausschuss wird von einer bzw. einem Vorsitzenden geleitet, die bzw. der von einer oder mehreren stellvertretenden Personen unterstützt wird. Alle Bewertungstätigkeiten unterliegen einer strengen Geheimhaltungspflicht.

Das gesamte Auswahlverfahren beruht auf dem Grundsatz der Unparteilichkeit. Es dürfen keine direkten hierarchischen oder familiären Verbindungen zwischen einem Mitglied des Prüfungsausschusses und der Bewerberin bzw. dem Bewerber bestehen, die bzw. der geprüft wird. Potenzielle Interessenkonflikte müssen sowohl von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses als auch von den Bewerber*innen angegeben werden, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können.

Der Prüfungsausschuss wendet die vorab in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Zulassungs-, Auswahl- und Bewertungskriterien konsequent und in transparenter Weise an. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden geschult und angeleitet, und ihre Arbeit wird regelmäßig überprüft, um einen harmonisierten Bewertungsansatz zu gewährleisten.

EPSO führt auch systematische Qualitätskontrollen und statistische Analysen durch, um potenzielle Verzerrungen aufzudecken und zu verhindern.

Darüber hinaus sorgt EPSO für Chancengleichheit, indem es Test- und Bewertungsmethoden analysiert, um Fairness für alle Bewerber*innen und die Angleichung an internationale Standards sicherzustellen, einschließlich der ISO-Norm für Bewertungsverfahren und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. EPSO setzt sich auch für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Bewerber*innen und erfolgreichen Bewerber*innen ein.

Bei allgemeinen Auswahlverfahren:

Am Ende jeder abgeschlossenen Sitzung – bei der vorgeschriebenen Überprüfung der technischen Voraussetzungen und bei den Tests – können Sie auf der Seite zu den abgeschlossenen Sitzungen in ihrem TAO-Konto (kariertes Fähnchen) PDF-Teilnahmebescheinigungen herunterladen.

Bei Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:

Nach Validierung Ihres/Ihrer Tests erhalten Sie von unserem Dienstleister für jeden Test eine automatische E-Mail, die auch als Teilnahmebescheinigung (z. B. zur Begründung von Dienstbefreiungen) verwendet werden kann.

Sie erhalten diese E-Mail(s) an die mit Ihrem Bewerberkonto verknüpfte E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mails standardmäßig in englischer Sprache verfasst sind und dass EPSO keine zusätzlichen Teilnahmebescheinigungen ausstellt.

Sollten Sie keine solche E-Mail in Ihrem Posteingang vorfinden, schauen Sie bitte zunächst in Ihren Spam-Ordner. Sollte auch dort keine solche E-Mail eingegangen sein, wenden Sie sich bitte über den Chatbot an TestWe.

Single Candidate Portal (allgemeine Auswahlverfahren):  

Bitte informieren Sie sich auf der EU-Login-Hilfeseite.

Falls Sie dort keine Lösung für Ihr Problem finden, wenden Sie sich bitte an den EU-Login-Helpdesk.

EPSO-Konto (Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete):

Gehen Sie zu dieser Seite und befolgen Sie die Anweisungen.

Sie erhalten eine E-Mail an die mit Ihrem EPSO-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse. Sollten Sie weiterhin Probleme beim Zugriff auf Ihr Konto haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den EPSO-Support.

Das EPSO-Personal erfragt Ihr Passwort nie über E-Mail. Loggen Sie sich stets über eine sichere Verbindung ein, die durch das Symbol eines Vorhängeschlosses gekennzeichnet ist.

Single Candidate Portal (allgemeine Auswahlverfahren):  

Siehe die häufig gestellten Fragen auf der EU-Login-Hilfeseite: Wie kann ich mein EU Login-Passwort ändern/zurücksetzen? – Europäische Union 

 

EPSO-Konto (Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete):  

Gehen Sie zu dieser Seite und befolgen Sie die Anweisungen. 

Sie erhalten eine E-Mail an die mit Ihrem EPSO-Konto verknüpfte E-Mail-Adresse. Sie haben 24 Stunden Zeit, um Ihr neues Passwort zu aktivieren. Nach 24 Stunden ist der Link abgelaufen, und Sie müssen Ihr Passwort erneut zurücksetzen.

Sollten Sie weiterhin Probleme beim Einloggen in Ihr Konto haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den EPSO-Support. 

Sollten Sie weiterhin Probleme beim Zugriff auf Ihr Konto haben, wenden Sie sich bitte umgehend an den EPSO-Support.

Das EPSO-Personal erfragt Ihr Passwort nie über E-Mail. Loggen Sie sich stets über eine sichere Verbindung ein, die durch das Symbol eines Vorhängeschlosses gekennzeichnet ist.

Ja. Diplome, die außerhalb der Europäischen Union erworben wurden, werden anerkannt, wenn ihnen ein Anerkennungsdokument beigefügt ist, das von einer zuständigen nationalen Behörde eines EU-Mitgliedstaats ausgestellt wurde. Für im Vereinigten Königreich erworbene Diplome, die nach dem 1. Januar 2021 ausgestellt wurden, ist ein Anerkennungsdokument erforderlich.

Das Anerkennungsdokument muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name der Bewerberin/des Bewerbers
  • Name der Hochschule/Universität
  • Bezeichnung des Diploms

Die Gleichwertigkeitserklärung, die aus der Datenbank NARIC Ireland heruntergeladen werden kann, wird nicht anerkannt.

Für jede Bekanntmachung eines Auswahlverfahrens/jedes Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete gelten eigene Zulassungsbedingungen, die aus unterschiedlichen Kombinationen von Bildungsabschlüssen und Berufserfahrung bestehen.

Wir empfehlen Ihnen, die Gleichwertigkeit aller in Ihrer Bewerbung angegebenen Diplome zu beantragen. 

Anerkennungsdokumente müssen von einer zuständigen nationalen Behörde in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt sein. Nicht erschöpfende Liste der zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten:

Österreich – Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Belgien (NL) – NARIC – Flandern

Belgien (FR) – NARIC – Service des Équivalences

Belgien (DE) – NARIC – Zentrum der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Bulgarien – Nationales Informations- und Dokumentationszentrum (NACID) (Националната агенция за оценяване и акредитация)

Kroatien – Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung (Agencija za znanost i visoko obrazovanje)

Zypern – Rat für die Anerkennung von Hochschulqualifikationen Zypern (KY.S.A.T.S.) (Κυπριακό Συμβούλιο Αναγνώρισης Τίτλων Σπουδών (ΚΥ.Σ.Α.Τ.Σ.))

Tschechische Republik – Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Ministerstvo školství, mládeže a tělovýchovy)

Dänemark – Dänische Agentur für Hochschulbildung und Wissenschaft (dem Ministerium für Hochschulbildung und Wissenschaft unterstellt) (Uddannelses- og Forskningsstyrelsen)

Estland – ENIC/NARIC Estland – Akademische Anerkennung (Haridus- ja Noorteamet)

Finnland – Nationale Bildungsagentur Finnlands (Opetushallitus Utbildningsstyrelsen)

Frankreich – Internationale Bildung Frankreich (France Éducation International)

Deutschland – Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen – ZAB

Griechenland – DOATAP – Nationales Zentrum für akademische Anerkennung und Information Griechenlands (Διεπιστημονικός Οργανισμός Αναγνώρισης Τίτλων Ακαδημαϊκών και Πληροφόρησης)

Ungarn – Ungarisches Gleichwertigkeits- und Informationszentrum (ungarische Abkürzung: MEIK)

Irland – Qualität und Qualifikationen Irland (Quality and Qualifications Ireland (QQI))

Italien – Ministerium für Universitäten und Forschung (Titoli accademici esteri | Ministero dell'Università e della Ricerca)

Lettland – AIC – Wissenschaftliches Informationszentrum (Akadēmiskās informācijas centrs)

Litauen – SKVC – Zentrum für Qualitätsbewertung in der Hochschulbildung (Studijų kokybės vertinimo centras)

Luxemburg – MESR – Ministerium für Forschung und Hochschulwesen

Malta – Maltesisches Informationszentrum für die Anerkennung von Qualifikationen (MQRIC) (Malta Qualifications Recognition Information Centre)

Niederlande – Internationale Diplombewertung (Internationale Diplomawaardering (IDW))

Polen – Nationale Agentur Polens für den akademischen Austausch (Narodowa Agencja Wymiany Akademickiej)

Portugal – Generaldirektion Hochschulbildung (Direção-Geral do Ensino Superior (DGES))

Rumänien – Nationales Zentrum für die Anerkennung und Gleichwertigkeit von Diplomen (Centrul Național de Recunoaștere și Echivalare a Diplomelor (CNRED))

Slowakei – Zentrum für die Anerkennung von Diplomen (Strediska na uznávanie dokladov o vzdelaní (SUDV))

Slowenien – ENIC-NARIC Slowenien

Spanien – Ministerium für Wissenschaft, Innovation und Universitäten – Generalsekretariat für Universitäten (Ministerio de Ciencia, Innovación y Universidades – Secretaría General de Universidades)

Schweden – Schwedischer Hochschulrat (Universitets- och högskolerådet (UHR))

Alle Auswahltests finden online statt. Das ist seit Beginn der Corona-Pandemie gängige Praxis. Die Mehrheit der Bewerber*innen begrüßt die damit verbundene Flexibilität.

Die Online-Abnahme der Tests durch EPSOs externen Dienstleister ermöglicht es den Bewerber*innen, die Tests sicher aus der Ferne mit ihrem eigenen Computer abzulegen.

Während der Online-Tests werden die Bewerber*innen mithilfe verschiedener Überwachungsinstrumente, einschließlich Video- und Audioaufzeichnungen, durchgehend überwacht.

Ständiges Personal – allgemeine Auswahlverfahren:

Die Datenschutzerklärung enthält ausführliche Informationen über die Verarbeitung und den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit allgemeinen Auswahlverfahren und Online-Tests.

Mit der Einrichtung Ihres Bewerberkontos bestätigen Sie, dass Sie die für EPSO-Bewerberkonten geltenden Regeln (Single Candidate Portal) einhalten werden.

Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete

Die Datenschutzerklärung und die Datenschutzerklärung für Online-Tests enthalten ausführliche Informationen über die Verarbeitung und den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Auswahlverfahren und Online-Tests für Vertragsbedienstete.

Mit der Einrichtung Ihres Bewerberkontos bestätigen Sie, dass Sie die für EPSO-Konten geltenden Regeln einhalten werden.

So bewerben Sie sich auf allgemeine Auswahlverfahren:

  • Wählen Sie ein Auswahlverfahren aus, das Ihrem Profil entspricht.
  • Lesen Sie sich die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genau durch.
  • Klicken Sie auf der Website des Auswahlverfahrens auf „Bewerben“ und melden Sie sich über Ihr EU-Login-Konto beim Single Candidate Portal an (oder erstellen Sie erforderlichenfalls ein Konto).
  • Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und reichen Sie es fristgerecht ein. 
  • Ausführliche Informationen finden Sie auf der Webseite für Auswahlverfahren für unbefristete Stellen unter dem Abschnitt „Bewerbung“.

So bewerben Sie sich auf ein Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete:

  • Wählen Sie auf der Seite über Auswahlverfahren für Vertragsbedienstete das Profil aus, das Ihrem akademischen und beruflichen Hintergrund am besten entspricht.
  • Bitte lesen Sie alle wichtigen Dokumente, insbesondere die Aufforderung zur Interessenbekundung.
  • Wählen Sie ein Profil aus und registrieren Sie sich für die verfügbare Funktionsgruppe
  • Anschließend werden Sie aufgefordert, sich in Ihrem EPSO-Konto anzumelden. Wenn Sie noch kein EPSO-Konto haben, erstellen Sie eines.
  • Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und reichen Sie es ein. Damit registrieren Sie sich in der Vertragsbediensteten-Datenbank des EPSO.

Wenn Personal gebraucht wird, durchsuchen die einstellenden Dienststellen der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU die Vertragsbediensteten-Datenbank des EPSO und nehmen die Bewerber*innen, die den Anforderungen der Stelle am besten entsprechen, in eine Auswahlliste auf. 

Die Bewerber*innen auf der Auswahlliste werden zu Tests zum logischen Denken (sprachlogisches Denken, Zahlenverständnis und abstraktes Denken) eingeladen und können zu einem späteren Zeitpunkt von dem einstellenden Organ oder der einstellenden Einrichtung zu einem Gespräch eingeladen werden. Alle Benachrichtigungen und Einladungen werden über Ihr EPSO-Konto übermittelt.